Unsere Vergütung erfolgt überwiegend in Form eines Erfolgshonorars, dass erst nach erfolgreichem Abschluss einer Transaktion in Rechnung gestellt wird.
Beratung beim Unternehmensverkauf
Bei der Verkaufsberatung ist der Transaktionswert die Bemessungsgrundlage für unsere Erfolgshonorar. Daneben wird ein angemessenes Aufwandshonorar als monatliche Pauschale oder nach zeitlich nachgewiesenem Aufwand berechnet.
Beratung beim Unternehmenskauf
Auch bei der Beratung zum Unternehmenskauf wird neben einem Erfolgshonorar ein Aufwandshonorar nach Zeitanfall berechnet.